Liebe Mitglieder,
die aktuellen Anordnungen der Landesregierung zur Fortsetzung der Kontaktsperre, verbunden mit diversen Lockerungen, geben nunmehr Anlass, den Trainings- und Übungsbetrieb mit strikten Auflagen wieder anlaufen zu lassen.
Neben dem seit dem 04.05.2020 unter Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen auf der Freiluftanlage freigegebenen Bogenschießsport ist ab dem 18.05.2020 unter Beachtung des seitens der Spartenleitung erstellten Hygienekonzeptes der Indoorschießsport auf der Schubyer Anlage zulässig. Die Einzeibenutzung der Toiletten im Sportlerheim ist erlaubt. Desinfektionsmittel sind nach jedem Toilettengang zu verwenden. Der Schießstandbetreiber hat diesen Maßnahmen im Rahmen der vorgenannten Auflagen zugestimmt.
Der Trainingsbetrieb der Fußballsparte auf den Plätzen der Schubyer Sportanlagen ist seit dem 04.05.2020 möglich. Dabei ist die Einhaltung des 1,5m Abstandes zwischen den Personen zwingend vorgeschrieben. Sportlerheim, Umkleidekabinen und Duschräume bleiben geschlossen. Die Benutzung der Toiletten im oberen Bereich des Sportlerheimes ist erlaubt. Desinfektionsmittel sind nach jedem Toilettengang zu benutzen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Bestimmungen obliegt den Übungsleitern.
Der Allgemeinsportsparte ist unter den vorstehend bezeichneten Bedingungen ab sofort der Übungsbetrieb auf den Sportplätzen gestattet. Indooraktivitäten sind grundsätzlich möglich, jedoch unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften durchzuführen. Vor Aufnahme des Hallenübungsbetriebes ist die Genehmigung der Schulleitung einzuholen und ein sparteninternes Hygienekonzept zu erstellen und zum Aushang zu bringen
Uwe Jürgensen, 1. Vorsitzender