Nach den gesetzlichen Vorgaben sind mit Wirkung vom 3. April 2022 sämtliche Corona-Beschränkungen im Bereich des Trainings- und Spielbetriebes sowie Kantinenbetriebes aufgehoben.
Impfnachweise und Testvorlagen sowie Maskenpflicht entfallen von diesem Zeitpunkt an.
Der Empfehlung der Landesregierung, zum Eigenschutz bei engen Kontakten innerhalb geschlossener Räume weiterhin einen Mund- Nasenschutz zu tragen, schließe ich mich an.
Eine Verpflichtung dazu besteht nicht!
Jübek, 30. März 2022
VfB Schuby Uwe Jürgensen 1. Vorsitzender